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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mobiler-handel.de regeln die Beziehungen zwischen Werbetreibenden Kunden (nachfolgend Auftraggeber) genannt und mobiler-handel.de (Auftragnehmer) und gelten für deren Angebot an Dienstleistungen und Produkten.

 

2. Leistungsumfang

mobiler-handel.de bietet Dienstleistungen im Internetbereich, insbesondere die Verbreitung von Werbemitteln auf der Internetseite www.mobiler-handel.de an. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Vertragsvereinbarungen, welche zusammen mit den vorliegenden, jeweils aktuell gültigen AGB´s die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bilden.

Weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers inhaltlich von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mobiler-handel.de ab, so werden diese für den erteilten Auftrag ausdrücklich ausgeschlossen.

 

3. Preise

Die jeweils gültigen Preise für Dienstleistungen ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der entsprechenden Preisliste. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist.

 

4. Vertragsschluss

Ein Vertragsschluss kommt nur durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Auftragserteilung sowie durch nachfolgende schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer zustande.

Sollte im Einzelfall durch individuelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien auf die Schriftform ausdrücklich verzichtet werden, so liegen auch mündlichen oder fernmündlichen Aufträgen die AGB´s des Auftragnehmers zugrunde.

Erfolgt Werbung für Produkte oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden innerhalb eines Werbeauftritts (insbesondere Banner- oder Pop-Up-Werbung), ist eine zusätzliche schriftliche oder per E-Mail geschlossene Vereinbarung erforderlich.

Wird die Auftragserteilung durch eine Werbeagentur vorgenommen, erfolgt der Vertragsschluss, soweit nicht anders vereinbart, direkt mit der Werbeagentur. Soll in diesem Fall der werbende Kunde direkt Auftraggeber sein, ist die Werbeagentur verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon bei Auftragserteilung entsprechend zu informieren und den Kunden entsprechend zu benennen. mobiler-handel.de ist berechtigt, hierfür die Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung zu verlangen.

 

 

 

5. Erfüllungspflichten

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die mobiler–handel.de nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtsansprüche, dennoch den vereinbarten Preis für die Werbeschaltung zu bezahlen.

6.Daten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem seitens der Auftragnehmer vorgegebenen Format und den technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel an mobiler-handel.de rechtzeitig, spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn, anzuliefern.

Kosten, die dem Auftragnehmer aufgrund von diesem zu vertretenden Änderungswünschen Werbemittels entstehen, sind diesem seitens des Auftraggebers zu erstatten.


7.Gewährleistungsansprüche

Der Auftraggeber versichert und gewährleistet, alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte zu besitzen. Der Auftraggeber stellt mobiler–handel.de im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, welche von Dritten im Zusammenhang mit gelieferten Daten des Auftraggebers erhoben werden. mobiler–handel.de behält sich vor, Daten, die den vorstehenden Anforderungen nicht genügen, nach ihrem Ermessen zu entfernen.

Darüber hinaus wird mobiler-handel.de sowie deren Erfüllungsgehilfen von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mobiler–handel.de unter Ausschöpfung und zur Verfügunkstellung aller ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

Der Auftraggeber überträgt mobiler–handel.de für die Dauer der Durchführung des Auftrages und örtlich unbeschränkt sämtliche hierfür erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Weitersendung, Entnahme/Löschung aus einer Datenbank und Abruf. Vorgenannte Rechte berechtigen den Auftragnehmer zur Werbeschaltung mit sämtlichen Formen der Online-Medien mittels sämtlicher technischer Verfahren.

 

mobiler–handel.de verpflichtet sich, im Rahmen der gewöhnlichen Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Präsentation des Werbemittels zu gewährleisten. Der Auftraggeber ist sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung vorbehaltlos sicherzustellen. Eine Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere bei Verursachung durch Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechner- oder Serverausfall aufgrund Systemversagens, durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Zwischenspeichern (Proxies), durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Werbeschaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der vertraglich vereinbarten Werbezeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt nach Wahl von mobiler–handel.de entweder die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls oder die Werbung wird für einen dem Zeitraum des Ausfalls entsprechende Zeit länger als gebucht geschaltet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

 

Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine mangelfreie Ersatzwerbung in dem Verhältnis, in welchem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber nach seiner Wahl ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Dies gilt ebenfalls bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, sofern der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

Wurde der Mangel aufgrund eingereichter, mangelhafter Vorlagen des Auftraggebers verursacht, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.


8.Leistungsstörungen

Entfällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen, die mobiler–handel.de nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Rechner- oder Serverausfall, aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder ähnlicher Gründe, so wird die Durchführung des Auftrages umgehend nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von mobiler–handel.de bestehen.


9.Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen aus Verschulden und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von mobiler–handel.de oder dessen Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn es fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wesentliche Vertragspflichten wurden verletzt. In den letzten beiden Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.


10.Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann mobiler-handel.de die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber Zinsen und zusätzlich entstandene Bearbeitungskosten berechnet.

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist mobiler-handel.de berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 

11.Dauer und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er kann von beiden Vertragspartnern zum ende eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern vertraglich etwas anderes nicht vereinbart wurde.
Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart und kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor dessen Ablauf, schuldet er mobiler-handel.de das Entgelt für die noch nicht abgelaufene Zeit.
Änderungen des Vertrages mobiler-handel.de gibt dem Auftraggeber Änderungen dieser AGB sowie Preisänderungen oder Leistungsänderungen rechtzeitig bekannt. In diesem Fall kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
mobiler-handel.de kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen für den Fall, dass das Online-Angebot eingestellt oder wesentlich verändert wird. Hieraus erwachsen dem Auftraggeber als Vertragspartner keinerlei Ansprüche. Bereits geleistete Zahlungen, für die bis dahin noch keine Gegenleistung erfolgt ist, werden zurückerstattet.


12.Datenschutz
Der Vertrag kommt nur unter Einhaltung und Einbeziehung der zum jeweiligen Zeitpunkt aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zustande.


13.Übertragung
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen werden.


14.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

15.Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.